Zwiesel. Der Gartenbauverein hat sich auch heuer wieder zum fast schon traditionell gewordenen Mairadiessen getroffen. Über 50 Mitglieder waren in den AWO Saal gekommen um sich den Radi mit Butterbroten schmecken zu lassen.
Vorstand Günther Weinberger begrüßte alle Anwesenden, ebenso den Referenten Kreisgeschäftsführer und stellvertr. Landrat Helmut Plenk, der über das Thema: Plötzlich ein Pflegefall - was nun? einen Lichtbildervortrag hielt.
Weinberger übergab auch gleich das Wort an Plenk.Wenn plötzlich eine Familie oder ein naher Verwandter vor der Herausforderung steht einen Angehörigen zu pflegen. Welche Schritte sind notwendig, welche Unterstützung gibt es und was steht den Pflegebedürftigen finanziell zu und auch ihren Angehörigen. Plenk machte deutlich, dass viele Menschen nicht wissen, welche finanziellen Hilfen oder Möglichkeiten es gibt. Wer nicht konkret nach Leistungen fragt, der wird auch nichts bekommen, so Plenk. Deshalb sollten sich Angehörige oder Pflegebedürftige immer Beratungsstellen aufsuchen. Die Einstufung des Pflegegrades sei zuerst sehr wichtig. Dies macht der sog. medizinische Dienst, eben meist zuhause, also vor
Ort der pflegebedürftigen Person. Das Pflegegeld ist u.a. auch eine der wichtigsten Hilfen für pflegende Angehörige, während Pflegesachleistungen für professionelle ambulante Pflegedienste meist höher ausfallen, jedoch diese direkt an den Dienstleister gezahlt werden. Ebenso gibt es einen Entlastungsbetrag in Häöhe von derzeit mtl. 131 EURO, der für Haushaltshilfen oder Alltagsbegleitung genutzt werden kann. Dieser Betrag wird jedoch nicht an Verwandte oder Verschwägerte bis zum 2. Grad ausbezahlt. Außerdem gibt es Zuschüsse für den Umbau der Wohnung dies sind bis zu 4180 Euro, die sog. wohnumfeldverbesserten Maßnahmen. Wenn Pflegepersonen einmal verhindert sind und die tats. Pflege nicht leisten können, bietet die Pflegekasse eine sog. Verhinderungspflege an. Ein weiterer Punkt sei die rentenrechtliche Auswirkung der häuslichen Pflege. Wer einen Angehörigen - mindestens Pflegegrad 2 - und mindestens 10 Stunden pro Woche pflegt und nicht mehr als 30 Stunden in einem anderen Beruf tätig ist, kann durch die Pflegeversicherung Rentenbeiträge erhalten. Plenk erklärte weiter, dass professionelle Beratung sehr wichtig sei, da man sehr leicht Fehler machen kann.
Die interessierten Gartler hatten immer wieder Fragen zu den einzelnen Themen.
Vorsitzender Weinberger bedankte sich bei Plenk mit einem Blumengruß für diesen sehr informativen Vortrag.